Treten Sie ein...
Sie gehörten bislang keiner christlichen Konfession an und möchten Mitglied in der evangelischen Kirche werden.
Vielleicht hat die Gute Nachricht von Gott Sie angerührt, sei es durch
eine Begegnung mit einem Menschen, sei es durch eine Predigt oder das
Nachdenken über biblische Texte. Vielleicht möchten Sie aufgrund
familiärer Bindungen oder beruflicher Zusammenhänge in die evangelische
Kirche eintreten.
Wie dem auch sei: Wir freuen uns, wenn Sie den angefangenen Weg weiter
gehen wollen - die evangelische Kirche bietet Ihnen an, Sie auf diesem
Weg zu begleiten.
Mitglied in der evangelischen Kirche werden Sie durch die Taufe. Bevor
Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben
wünschenswert. Eine Pastorin / ein Pastor kann Ihnen Auskunft darüber
geben, wie Sie diese Einführung im einzelnen gestalten können.
Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt u.
a. zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme des
Patenamtes bei einer Taufe.
Sie waren aus der evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.
Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder aufgrund neuer
Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein Problem! Sie
können diesen Schritt bei einer Pastorin / bei einem Pastor oder bei
einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun, indem Sie Ihren Wunsch
nach Wiedereintritt schriftlich bekunden.
Wenn Sie sich an eine Pastorin / einen Pastor gewandt haben, wird er /
sie ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese Gespräche
können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.
Übrigens:
Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört
unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft
derer, die an Jesus Christus glauben.
Eigentlich gibt es also keine „Kündigung“, keinen Austritt aus der
Gemeinschaft der Gläubigen. Deshalb findet auch beim Wiedereintritt
keine zweite Taufe statt. Wenn man in Deutschland von Kirchenaustritt
spricht, dann ist lediglich der steuerrechtliche Verwaltungsakt
gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie nicht mehr zu ihrer
Religionsgemeinschaft gehören wollen.
Haben Sie weitere Fragen oder wünschen Sie ein Gespräch? Telefonisch erreichen Sie unsere PastorInnen unter den angegebenen Telefonnummern.
|