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Der „Verein der Kirchenmusikfreunde Travemünde e.V.“ setzt sich zur Aufgabe, die kirchenmusikalischen Veranstaltungen der Kirchengemeinde St.Lorenz-Travemünde, insbesondere die Pflege geistlicher Chor- und Instrumentalmusik, zu fördern. Der Verein erfüllt seinen Zweck durch Unterstützung kirchenmusikalischer Aufführungen, deren Vorbereitungen und der dafür erforderlichen Werbung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Beiträge der Mitglieder, das Sammeln von Spenden sowie auf andere geeignete Weise verwirklicht. Die künstlerische Leitung der vom Verein geförderten kirchlichen Veranstaltungen liegt in der Hand des jeweiligen Kirchenmusikers. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsver- mögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Vermögen des Vereins an die Kirchengemeinde St.Lorenz-Travemünde über, die es im Sinne des bisherigen Vereinszwecks ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.
Travemünde, den 07. September 1976
Änderung durch Hauptversammlung am 01. März 1977 (§ 7 ff).
Änderung durch Hauptversammlung am 02. Februar 1989 (§ 1, Abs. 4 u. 5, § 3, Abs. 1 Satz 3, § 4, Abs. 1, § 8).
Änderung durch Hauptversammlung am 03. Juni 1999 (§ 1).
1. Vorsitzende (Franziska Janz)
2. Vorsitzender (Hans-Martin Petersen)
Kassenwart (Helmut Wieck)